700 Jahre Spachbrücken und Zeilhard

Die Urkunde, in der nicht nur Zeilhard, sondern auch Spachbrücken zum ersten Mal erwähnt werden, befindet sich im Staatsarchiv Darmstadt unter der Bezeichnung: HStAD(Archiv Signatur), A 1 (Bestands Signatur), 21/20 (Stück Signatur). Die Akte ist digitalisiert und kann von jedermann im Internet im Suchportal Arcinsys eingesehen werden.

Bei dem abgebildeten Schriftstück handelt es sich nicht um die Originalurkunde der Ersterwähnung der Dörfer Spachbrücken und Zeilhard, es ist lediglich eine 1470 angefertigte Abschrift eines auf den 23.12.1408 datierten Lehensvertrags, in dem die Urkunde vom 17.05.1323 zitiert wird. Inhalt und Datum wurden wortgleich aus dem Original von 1323 übernommen. Der Verbleib der Originalurkunde ist unbekannt.

In dem Absatz, in dem die Orte Zeilhard und Spachbrücken zum ersten Mal genannt werden (Zeile 15 und 16), heißt es:

„mit mannschaft und alle ire zugehorende . Item Zymmern, Spachbrucken, Zylhart, obern Wybelspach, die Dorffer mit allen Iren Zugehorenden“

In der Abschrift wird das Datum der Originalurkunde (Zeile 24 bis 26) wie folgt angegeben:

„Da man Zalt nach Cristy geburt düsent dryhundert da nach inn deme dry und zwan Zigsten jare uff dinstag nach dem pfinstag“

Mit der Urkunde von 1323 stellt ein Abt Heinrich von der Reichsabtei Fulda dem Edelmann Ulrich, Herr zu Bickenbach, einen Lehensbrief aus. Ulrich von Bickenbach erklärte unter Eid, dass er voln Fulda bereits in früheren Zeiten unter anderem erhalten hat: Burg und Dorf Habitzheim , sowie die Dörfer (Groß)Zimmern, Spachbrücken , Zeilhard und Ober Wiebelsbach mit allem was dazugehört.

Quelle: Geschichtsverein Georgenhausen – Zeilhard , im Januar 2023